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Arbeitsrecht - Schreiben des AK HD/RhN an die Synode der Badischen ev. Landeskirche

Kategorie: Dokumente, Datum: 01.10.2014,
Dateigröße: 35.78 KB, Dateityp:


Auf Einladung des Wirtschafts- und Sozialpfarrers der evangelischen Kirche Baden, Thomas Löffler, tagte die Regionalgruppe Rhein-Neckar des AKC im Haus der evangelischen Kirche in Mannheim. Löffler stellte den interessierten Besuchern dabei nicht nur das Haus mit seinen verschiedenen Aufgabenfeldern vor, sondern insbesondere die Themen mit denen sich der „Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt“ beschäftigt. Man verstehe sich als Brückenschlag zwischen Kirche und Wirtschaft und wolle zum einen kirchliche Themen in die Wirtschaft einbringen, aber auch umgekehrt Fragen aus dem Bereich „Arbeit und Soziales“ in die Kirche hineintragen. Neben dem großen und insbesondere in Mannheim sehr aktuellen Thema der Arbeitsmigration/ Wanderarbeit und den Schulungen für die Mitarbeitervertretungen innerhalb der evangelischen Landeskirche Baden beschäftigt sich Pfarrer Löffler mit dem Kirchlichen Arbeitsrecht, das auch den inhaltlichen Schwerpunkt der AKC-Sitzung in Mannheim bildete. Löffler stellte heraus, dass evangelische und katholische Kirche zusammen mit ihren Sozialverbänden Diakonie und Caritas mit 1,3 Millionen Arbeitnehmern der größte Arbeitgeber in Deutschland sei. Für diese Beschäftigten gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht, der sogenannte „3. Weg“, der den Kirchen durch die höchsten Gerichte immer wieder zugestanden wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom November 2012 nun modifiziert bzw. korrigiert werden muss. Zentral sei bei den nun anstehenden Veränderungen die Definition und Ausgestaltung des Begriffs „Dienstgemeinschaft“.

Durch das BAG-Urteil ergeben sich aus der Sicht des Wirtschafts- und Sozialpfarrers zwei Alternativen für die künftige Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts. Entweder entwickle man einen „kirchengemäßen 2. Weg“ oder man findet einen „gewerkschaftsnahen 3. Weg“. Beide Optionen habe das BAG-Urteil zugestanden. Die Evangelische Kirche in Baden hat im April diesen Jahres ein modifiziertes Arbeitsrecht beschlossen, das nun befristet bis Mitte 2017 gilt und beispielsweise die Taufe nicht mehr als Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag sieht, sondern die „Verpflichtung, das evangelische Bekenntnis zu respektieren und sich loyal der Evangelischen Kirche in Baden und ihrer Diakonie zu behalten“.

Der Arbeitskreis sieht allerdings weiteren grundsätzlichen Änderungsbedarf dieses modifizierten Arbeitsrechts, weil dessen Gestaltung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber Beschäftigten außerhalb der Kirche, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit von Kirche ist. Deshalb hat der AK die Synode angeschrieben.


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