Der Arbeitskreis begrüßt das kürzlich modifizierte Arbeitsrecht, das die Evangelische Kirche in Baden aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts Erfurt zum Dritten Weg vom November 2012 beschlossen hat, sieht aber weiterhin grundsätzlichen Änderungsbedarf, weil die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber Beschäftigten außerhalb der Kirche, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit von Kirche ist.